Gesetzlich Versicherte:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Es fällt keine Zuzahlung an. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend.
Privat Versicherte:
Liegt eine Indikation zur Psychotherapie vor, werden die Kosten der Therapie in der Regel von der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe übernommen. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach Ihren Vertragsbedingungen für die Kostenübernahme bei Psychotherapie:
Checkliste private Krankenversicherung
Selbstzahler:
Natürlich können Sie die Kosten für die Therapie auch selbst übernehmen. In diesem Fall werden keine Informationen über Ihre Behandlung an Dritte weitergegeben. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).